Yesbalance Basisches Fußbad mit Salz vom Toten Meer
Beschreibung

Totes Meer basisches Fußbad mit Bio Rosenblättern - für entspannte und gepflegte Füße.

100% naturreines Entspannungserlebnis! Entspannte und gepflegte Füße mit natürlichen Rosenblättern und hochwertigem Totes Meer Salz

Gesunde Naturkosmetik mit wertvollen Mineralien

Sanfte Reinigung und Pflege mit: Totes Meer Salz enthält Kalium, Magnesium, Calcium, Eisen, Natrium, Mangan, Lithium, Brom.

Verzehrempfehlung

Das Basenbad dient der Erholung und der Pflege der Haut.


✔ Die basische Pflege der Haut
✔ Entspannung
✔ Rückfettung der Haut
✔ Yesbalance Qualität
✔ Vegan

Wohlfühlbad Totes Meer Badesalz mit Bio Rosenblättern ( BIO-de ÖKO-001 ). Wohltuend bei trockener und empfindlicher Haut. Basenbäder bewirken eine schonende Reinigung und Selbstfettung der Haut. Enthält wertvolle Mineralien.

Inhalt: 750 Gramm

Hinweise & Compliance

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Bitte empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten. Kühl und trocken lagern.

Inhaltsstoffe

Inhaltsstoffe

Totes Meer Salz enthält Kalium, Magnesium, Calcium, Eisen, Natrium, Mangan, Lithium, Brom.

Wichtiger Hinweis:

Bei Yesbalance Produkten handelt es sich ausschließlich um Nahrungsergänzungsmittel und nicht um Heilmittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes. Nahrungsergänzungsmittel können keine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung bzw. Lebensweise ersetzen. Die angegebene Mengen dürfen nicht überschritten werden. Holen Sie beim Auftreten gesundheitlicher Beschwerden ärztlichen Rat zum Verzehr dieses Erzeugnissen ein.

Sollte eine Formulierung als Heilaussage verstanden werden, so ist dies nicht so gemeint und wir bitten um Mitteilung.

Verzehrempfehlung

Anwendung

Für Vollbäder empfehlen wir eine Wassertemperatur von 36° - 38° Celsius und 5-6 gehäufte Teelöffel (2-3 Teelöffel Sitzbad) unseres Badezusatzes. ( Der Inhalt von 750 Gramm reicht für ca. 10 -12 Vollbäder). Die Badezeit sollte idealerweise 45 - 60 Minuten oder auch länger betragen.

 

Info der Health Claims Verordnung: Laut aktueller EU-Gesetzgebung darf für die gesundheitliche Wirkung von Lebensmitteln und damit auch dem im Nahrungsergänzungsmittel enthaltenen Carnitin nur noch sehr eingeschränkt geworben werden. Daher nutzen Sie bitte die weiterhin unzensierten Informationen von Fachliteratur und des Internets.